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Samstag, 20. Februar 2016

Staatsanwalt begeht Strafvereitlung im Amt , Rechtsbeugung , Asylwahnsinn, Recht(s)staat ,Strafanzeige

Generalstaatsanwaltschaft Berlin                                            Norman Bies



Elßholzstraße 30 – 3
10781 Berlin

Generalstaatsanwalt Ralf Rother                                          
Tel.: +49 30 9015-0                                                                    Telefon                                           
Fax: +49 30 9015-2727 


22.02.2016



Hiermit stelle ich



Strafanzeige und Anzeige gegen Dr. Brocke                   
Staatsanwaltschaft Berlin  
Turmstraße 91

 

wegen

Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB)



Sehr geehrter Herr Generlstaatsanwalt !

Mit einem Schreiben vom 18. Oktober 2015  Unser Aktenzeichen NN/AA/1015
  hatte ich die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel et al.

Und Innensenator Neumann wegen des Verdachts auf Verfassungsbruch angezeigt.

Meine Anzeige wurde unter dem Aktenzeichen / Geschäftszeichen 276 Js367/16 registriert, sie wurde also in das „Allgemeine Register“ (AR) ?eingetragen und führte nicht zur Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten, weil sich für den Sachbearbeiter Dr Brocke Staatsanwalt Berlin Turmstraße 91
10559 Berlin angeblich „keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“ haben.

Es geht im wesentlichen um die zwei Tatbestandsmerkmale „verfassungsmäßige Ordnung“ Des Deliktes des unrechtmäßigen ausser Kraft setzen des Dubliner Abkommen 3 auf Grundlage eines Status - sui generis – schriftliche Anweisung der Bundesregierung den es nur in totalitären Diktaturen gibt und damit einem Verstoss und Rechtsbruch gegen das Deutsche Grundgesetz.Dieses ist ein Bruch unseres Grundgesetzes und der grundgesetzlichen und verfassungsmäßigen Ordnung und das ausser Kraft setzen und Abschaffung unseres Rechtsstaates.

Die Dienstanweisung zum Gesetzesbruch Aktenzeichen Herausgabeverlangen nach dem Hamburgischen TransparenzG die relevante Unterlage vom Justitiariat der Hamburger Polizei , die Vollzugsinformation

J 211/22.21-3, 12 v. 8.9.2015 nämlich. Diese

Vollzugsinformation wurde am 08. September um 09:14 Uhr morgens an alle relevanten „Vollzugsdienststellen der Polizei auftragsgemäß“ verbreitet. Gegenstand ist „die nachstehende E-Mail der Behördenleitung vom 07.09.2015 (18:30 Uhr) zur Kenntnis und Beachtung

In Meiner Anzeige mit Aktenzeichen gesendet NN/AA7105 war als

Screenshot anbei angefügt .

Kanzlerin Dr. Angela Merkel  et al. begeht hier Selbstjustiz, Rechtsbruch Verletzung und Abschaffung und ausser Kraftsetzung des Grundgesetzes.
Sie hat das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt,auf dem Status " Sui Generis ", um 1 .200 000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen.

Zudem läuft ein Gesetz, das eine solche Anordnung eines Ministers nicht nur für den Einzelfall, sondern pauschal für eine unbegrenzte Vielzahl von Flüchtlingen unter dem völlig unbestimmten, also rechtstaatlich ungeeigneten Topos allgemeiner ´Humanität´ ermöglicht, dem klaren Wortlaut der Verfassung in Art 16a II GG zuwider, dass bei Einreise auf dem Landweg über EU-Transitstaaten das Asylrecht entfällt. Der einfache Gesetzgeber kann nicht – wie in § 18 IV AsylverfahrensG geschehen – auf verfassungsgemäße Weise einen Minister ermächtigen, die Verfassung oder Teile hiervon auszuhebeln. Dazu hätte es einer erneuten Verfassungsänderung mit 2/3- Mehrheit von Bundestag und Bundesrat bedurft.

Diesen Text der Mail kann man nicht umdeuten und umerklären. Heißt es doch in der mail unmissverständlich und klar, dass das Justiziariat der Polizei „im Auftrage der Behördenleitung ersucht (wird), diese Kernaussage im Rahmen einer adressatengerechten Vollzugsinformation im Hause P zu steuern“. Die Kernaussage ist die rechtliche Einschätzung, dass der Rechtsbruch von Bund und Ländern eine Erlaubnis sui generis (eigener Art) sei, die es ausschließe, dass die Ungarn-Flüchtlinge eine unerlaubte Einreise begehen und die „Polizeivollzugsbeamten“ diese nicht zu verfolgen haben. ( Bundesweit !)


Diese Rund E. Mail ist durch eine undichte Stelle "geleakte "Mail an alle Innensenatoren ergangen und nicht nur an den Innen Senator Neumann von Hamburg wie hier zu sehen ist, denn die Flüchtlinge aus Österreich und Ungarn sind schon auf diesen Status sui generis eingereist und auch hier nicht zu verfolgen ! Im Gegenteil sie werden ohne Pass usw. in alle Bundesländer verteilt auf Anweisung der Bundesregierung !
Auf Nachfrage des Medienrechtlers Herrn Steinhöfel an den Sprecher Hauke Carsten wurde diese E mail bestätigt !
Solche Aufforderung zur Strafvereitelung im Amt durch Polizeibeamte ist eine Straftat auf Anweisung der Regierung und schwerster Gesetzesbruch

Dazu benötigt es keiner weiteren Erklärung



Das Staatsgebiet ist fraglos durch seine Grenzen definiert, und diese sind deshalb zu schützen und nicht der Willkür Dritter oder der Beliebigkeit nach außen und innen preiszugeben, die Staatsgrenzen sind Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung. Dasselbe gilt für die Staatsgewalt. Wenn ein Staat seine Staatsgewalt nicht ausübt, indem er millionenfach ausländische Invasoren illegal eindringen läßt, und diese wie liebe Gäste bewirtet, verliert dieser Staat ein unverzichtbares Element seiner Staatlichkeit, d. h. der Staat hört auf, „Staat“ zu sein, und es beginnt die Anarchie! Auf den eindeutigen Wortlaut der Artikel 16a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG und 20 Abs. 3 GG wird ausdrücklich hingewiesen:

Artikel 16a GG. (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. [...] Artikel 20 GG. [...] (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Es wäre schön, wenn der wegen Strafvereitelung im Amt Angezeigte und Beklagte Dr. Brocke mit dürren Worten erklären könnte, daß ich mich vielleicht irre und,

daß das durch seine Grenzen festgelegte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland kein Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist oder - daß die Bindung der vollziehenden Gewalt an „Gesetz und Recht“ kein Verfassungsgrundsatz ist oder wenigstens für die Bundeskanzlerin und ihre Minister nicht gilt.



Die Bundesregierung hat die Pflicht, Straftaten – auch die illegale Einreise (§§ 14 und 95 AufenthG) in jedem Einzelfall, insbesondere die hunderttausendfache oder millionenfache Invasion – zu verhindern und die verfassungsmäßige Ordnung (Artikel 20 Abs. 3 GG) zu bewahren. Statt diese Amtspflichten zu erfüllen, machen die Beschuldigten Merkel et al. sich die Gewalt der ungebremst eindringenden Massen-Migration (Einwanderungswaffe) zu eigen, obwohl sie den damit verbundenen Angriff auf das Staatsgebiet und die verfassungsmäßige Ordnung abwehren müßten. Die Beschuldigten versuchen also, mit Gewalt „die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern“, und das ist Hochverrat gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB

Und dieses auch noch zusätzlich auf schriftlicher Anweisung auf einen “Status suigeneris”



Nach meinem [Staats-] Verständnis gehört es zu den Amtspflichten des hier wegen Strafvereitelung  Angezeigten und Beklagten  Dr. Brocke, die ihm vorliegenden Anzeigen nicht nur formularmäßig „abzubügeln“, sondern den Bürgern, welche sich ernsthafte Sorgen machen, daß sie von einer Kriminellen oder einer ganzen Verbrecherbande in Berlin regiert werden, mit einfachen Worten zu erklären, weshalb die Bundeskanzlerin durch ihr Tun und Unterlassen die verfassungsmäßige Ordnung nicht geändert und den Verfassungsgrundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht beseitigt hätten oder, daß die tatsächliche und verfassungsfeindliche Änderung der Grundordnung praktisch „gewaltlos“ geschieht was allerdings schlimm genug  ist zumal es gegen das Grundgesetz , Rechtsstaatlichkeit , Demokratie verstößt und ein schwerer anmaßender Willkürakt im Sinne eines Führerbefehls verstanden werden muß und ist.



Es müßte für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, wo das erste und zweite juristische Staatsexamen noch nicht als Trostpreis beim Kindergeburtstag verschenkt wird, doch eine Ehrensache sein, mühelos nachvollziehen zu  können, was ein Grudgesetzbruch oder ein Rechtstaat bedeutet weshalb die angezeigten Personen sich nicht strafbar gemacht haben sollen. Die bloße Behauptung, daß „sich keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben haben sollen

ist es jedenfalls nicht.

Im übrigen könnte dieses ein Richter eventuell doch erklären , denn  nur dieser kann  Recht sprechen  und nicht ein Staatsanwalt  Dr.  Brocke .

Falls der Beklagte  Dr. Brocke mit dieser einfachen Übung wirklich überfordert sein sollte, sind Sie, sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt, sicherlich in der Lage, ihrem Untergebenen aus dieser Verlegenheit zu helfen





Hochachtungsvoll!



Bies , Norman

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P. S.: Um eine unverzügliche Eingangsnachricht mit dem Aktenzeichen der Generalstaats anwaltschaft wird höflichst gebeten , welches ich für die Wahrnehmung meiner zusammenhängenden zivilrechtlichen Interessen benötige

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